Thursday 14 September 2017

Internal Revenue Code Non Qualified Stock Options


DAS BOEING-UNTERNEHMEN NICHT QUALIFIZIERTE STOCKOPTIONEN GRANT-NACHRICHT DER BEGRIFFE Im Rahmen des Executive Compensation Programms haben Sie die Möglichkeit, Aktien der Stammaktie der Gesellschaft wie folgt zu erwerben: Anzahl der Aktien Option: laquoStockOptionsraquo Aktien Ausübungspreis: xx. Xx Der Ausübungspreis entspricht dem Marktwert der Boeing-Aktie zum Zeitpunkt der Gewährung. Für die Zwecke dieses Zuschusses ist der Marktwert als der Durchschnitt der hohen und niedrigen Aktienkurse der Stammaktien der Gesellschaft an der New Yorker Börse während eines regulären Handelstages für einen einzigen Handelstag definiert. Die Gewährung der Option erfolgt in Übereinstimmung mit dem Anreizplan der Boeing Company 2003, in der geltenden Fassung vom 23. Februar 2009 (147Plan148). Die Bedingungen der Aktienoption sind im Plan und in dieser Bekanntmachung enthalten. Wenn zwischen den Bedingungen dieser Bekanntmachung und den Bestimmungen des Plans Widersprüche bestehen, werden die Bestimmungen von Plan146s kontrolliert. Eine Kopie der Planzusammenfassung ist dieser Mitteilung beigefügt. Ausübung aller oder eines Teils dieser Aktienoption stellt die Annahme aller Bedingungen und Bedingungen der Optionsgewährung dar. Für die Zwecke dieser Bekanntmachung bedeutet der Begriff 147Company148 die Boeing Company oder eine Tochtergesellschaft der Boeing Company, je nachdem, was Sie von Zeit zu Zeit beschäftigt sind. Art der Option: Die Option wird als nicht qualifizierte Aktienoption gewährt und unterliegt dem § 83 des US-amerikanischen Internal Revenue Code. Nicht qualifizierte Aktienoptionen gelten als ordentliche Erträge bei Ausübung und werden entsprechend besteuert. Die Höhe des ordentlichen Ertrages ist die Differenz zwischen dem Ausübungspreis (oder dem Stipendienpreis) und dem Kurs am Tag der Ausübung der Option oder eines Teils davon. Datum der Gewährung: Datum der Gewährung der Aktienoption. Vesting und Ausübung: Um ein Recht auf einen beliebigen Teil der Option zu begründen, müssen Sie von der Gesellschaft für mindestens ein Jahr ab dem Datum der Gewährung angestellt bleiben. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Wenn Sie von der Gesellschaft für ein Jahr nach dem Tag der Gewährung der Finanzhilfe angestellt bleiben und die Aktienoption nicht anderweitig abgelaufen ist, wird die Aktienoption nach folgendem Zeitplan unverfallbar und ausübbar: Anpassung in Anzahl der Aktien Wird die Anzahl der Aktien, die dieser Option unterliegen, anteilig für eine Erhöhung oder Verringerung der Anzahl der ausgegebenen Aktien der Boeing-Aktie angepasst, die aus einem Aktiensplit, einer Kombination oder einem Umtausch von Aktien, Konsolidierung, Ausgliederung oder Rekapitalisierung von Aktien oder ähnlichem resultiert Kapitalanpassung. Falls Ihr Arbeitsverhältnis vor dem einjährigen Jubiläum des Datums der Gewährung aus irgendeinem Grund gekündigt wird, beenden die Aktienoption und alle Rechte zur Ausübung der Option vollständig nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach dem einjährigen Jubiläum des Datums der Gewährung, wenn Ihr Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft aus irgendeinem Grund vor dem Datum endet, an dem die Option nach dem Zeitplan gemäß § 147 Vesting und Exercisability148 unverfallbar und ausübbar ist, Aktienoption nicht ausstehen wird und der nicht ausgegebene Teil der Option und alle Rechte an dem nicht aufgegebenen Teil vollständig nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekündigt werden. (Siehe 147Wenn die Freizügigkeitserklärung 148 nachfolgend aufgeführt ist, um wichtige Regeln für den Zeitpunkt des Ablaufs der Freizügigkeit zu erläutern.) Wenn die Freizügigkeitsfrist abgelaufen ist: Die Aktienoption läuft, so lange Sie von der Gesellschaft angestellt sind, nach 10 Jahren ab dem Datum der Gewährung aus Datum 10 Jahre ab dem Datum der Gewährung). Wenn Ihre Beschäftigung mit der Gesellschaft aufgrund von Tod, Invalidität, Ruhestand oder Entlassung kündigt. Der verbleibende Teil der Option läuft zu frühestens 5 Jahre ab Ihrer Kündigung aus und fällt 10 Jahre ab dem Datum der Gewährung ein. Wenn Ihre Anstellung bei der Gesellschaft freiwillig gekündigt wird. Der verbleibende Teil der Option läuft zu dem früheren von 90 Tagen ab Ihrer Kündigung aus und fügen Sie das Datum 10 Jahre ab dem Datum der Gewährung ein. Der Ausdruck 147Reservierung148 bedeutet den Ruhestand unter den Bedingungen, die den Bedingungen des Vorsorgeplans des Unternehmens146s oder des Tochterunternehmens146 entsprechen, an dem Sie teilnehmen. Wenn Sie ein Vorstand sind, der nicht an einem leistungsorientierten Pensionsplan teilnehmen kann, bedeutet dies, dass Sie (i) das 55. Lebensjahr vollendet haben und 10 Jahre im Dienst sind, oder (ii) das 62. Lebensjahr vollendet haben Ein Jahr Dienst. 147Disability148 bedeutet eine Behinderung, die Ihnen Leistungen im Rahmen der von der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften gesponserten langfristigen Behindertenpolitik gewährt. Wenn Ihre Beschäftigung mit der Gesellschaft aus anderen Gründen als Tod, Invalidität, Ruhestand, Entlassung oder freiwilliger Rücktritt (z. B. aus wichtigem Grund) endet, endet der verbleibende Teil Ihrer Option bei Ihrer Kündigung. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich des Ablaufdatums einer Option bewusst zu sein, sodass Sie prüfen können, ob Sie Ihre Option ausüben möchten oder nicht, bevor sie abläuft. Übung: Während Ihres Lebens können nur Sie, Ihr Vormund oder Ihr gesetzlicher Vertreter die Aktienoption ausüben. Der Plan erlaubt die Ausübung der Aktienoption durch den persönlichen Vertreter Ihres Nachlasses oder den Begünstigten nach dem Tod. Diese Option kann nur für ganze Aktien ausgeübt werden und darf nicht zu einer von dem Vergütungsausschuss bestimmten angemessenen Anzahl von Aktien zu einem beliebigen Zeitpunkt ausgeübt werden. Übertragung: Die Aktienoption ist nicht übertragbar, außer durch Willen oder anwendbares Recht der Abstammung und des Vertriebs. Clawback-Richtlinie: Diese Aktienoptionszusage unterliegt der von dem Verwaltungsrat der Gesellschaft verabschiedeten Clawback-Richtlinie, die wie folgt lautet: Der Verwaltungsrat verlangt unter allen geeigneten Umständen die Rückzahlung einer jährlichen Anreizzahlung oder einer langfristigen Anreizzahlung an eine Wenn: (1) die Zahlung auf der Erzielung bestimmter Finanzergebnisse beruht, die später Gegenstand einer substanziellen Neufassung der Gesellschaftsabschlüsse bei der Securities and Exchange Commission (2) waren, die der Vorstand feststellt, dass die Exekutive ein vorsätzliches Fehlverhalten verursacht hat Oder im Wesentlichen die Notwendigkeit für die wesentliche Neuformulierung und (3) eine niedrigere Zahlung an die Exekutive auf der Grundlage der neu gefassten Ergebnisse. In jedem dieser Fälle wird die Gesellschaft, soweit praktisch möglich, versuchen, von der einzelnen Exekutive den Betrag zurückzuerhalten, um den die einzelnen Führungskräfte die Anreizzahlungen für die jeweilige Periode überstiegen, die auf der Basis der neu gefassten Ergebnisse die niedrigere Zahlung erreicht hätte. Für die Zwecke dieser Politik bedeutet der Ausdruck "Offizier 148" einen Offizier, der vom Vorstand zum Vorstandsmitglied ernannt wurde. Zusätzliche Informationen über Boeing-Aktienoptionen, einschließlich Ihres aktuellen Aktienoptionsstatusberichts, werden Ihnen jährlich zur Verfügung gestellt. Weitere Fragen zu Aktienoptionen können an das Aktienoptionsverwaltungsamt per E-Mail an stockoptionsboeing adressiert oder durch den Besuch der internen Boeing Website stockoptions. web. boeing.26 US-Code 422 - Incentive-Aktienoptionen Incentive-Aktienoptionen (a) Im Allgemeinen Abschnitt 421 (A) gilt für die Übertragung eines Aktienanteils auf eine natürliche Person gemäß seiner Ausübung einer Anreizaktienoption, wenn innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Option keine Anteile von ihm gezeichnet werden Innerhalb eines Jahres nach der Übertragung dieses Anteils an ihn und zu jedem Zeitpunkt während des Zeitraums, der am Tag der Gewährung der Option beginnt und am Tag 3 Monate vor dem Tag der Ausübung endet, diese Person ein Arbeitnehmer von einem der beiden Unternehmen ist Die eine solche Option, eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft dieser Körperschaft oder eine Körperschaft oder eine Mutter - oder Tochtergesellschaft einer solchen Körperschaft, die eine Aktienoption in einer Transaktion, auf die der Abschnitt 424 (a) Anwendung findet, emittiert oder übernimmt. (B) Anreizoption Für die Zwecke dieses Teils bedeutet der Begriff Anreizaktienoption eine Option, die einem Einzelnen aus irgendeinem Grund, der mit seiner Tätigkeit verbunden ist, von einer Kapitalgesellschaft gewährt wird, wenn sie von der Arbeitgeber - oder deren Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft gewährt wird Jedoch nur, wenn die Option gemäß einem Plan gewährt wird, der die Gesamtzahl der Aktien enthält, die unter Optionen und den Arbeitnehmern (oder Mitarbeiterklassen) ausgegeben werden können, die für den Erwerb von Optionen berechtigt sind und die von der Gesellschaft genehmigt werden Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML 2. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0084: EN: HTML Die Aktionäre der gewährenden Aktiengesellschaft erhalten innerhalb von zwölf Monaten vor oder nach dem Erlass des Plans diese Option innerhalb von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch den Aktionär bzw Seine Bedingungen nicht ausübbar ist nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem diese Option gewährt wird, ist der Optionspreis nicht geringer als der Marktwert der Aktie zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Option gewährt wird, durch ihre Bedingungen nicht von dieser Person übertragbar ist Anders als durch den Willen oder die Gesetze der Abstammung und Ausbreitung und während seiner Lebenszeit nur von ihm und dieser Person zum Zeitpunkt der Gewährung der Option ausgeübt wird, keinen eigenen Bestand mit mehr als 10 Prozent der gesamten kombinierten Stimmrechte besitzt Aller Aktienklassen der Arbeitgeberkörperschaft oder ihrer Mutter - oder Tochtergesellschaft. Diese Klausel enthält keine Option, wenn (ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Option) die Bedingungen dieser Option nicht als Anreizaktienoption behandelt werden. C) Sonderregelungen (1) Treuhandrechtliche Bemühungen im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Aktien Wenn ein Aktienanteil gemäß der Ausübung einer Option, die nicht als Anreizaktienoption nach Buchstabe b qualifiziert werden könnte, durch eine natürliche Person übertragen wird, Ein Versäumnis in einem nach Treu und Glauben getroffenen Versuch, die Voraussetzung des Absatzes (b) (4) zu erfüllen, so gilt das Erfordernis des Buchstabens b) (4) als erfüllt. Soweit in den Vorschriften des Sekretärs vorgesehen, gilt für die Zwecke des Buchstabens d eine ähnliche Regelung. (2) Bestimmte disqualifizierte Verfügungen, bei denen der erzielte Betrag geringer ist als der Wert bei Ausübung Wenn eine Person, die einen Aktienanteil durch Ausübung einer Anreizaktienoption erworben hat, innerhalb einer der unter Buchstabe a) (1), und diese Veräußerung ist eine Veräußerung oder Umtausch, für die ein Verlust (wenn anhaltend) für eine solche Person anerkannt würde, dann der Betrag, der in dem Bruttoeinkommen einer solchen Person enthalten ist, und der Betrag, der abziehbar ist Die auf die Ausübung einer solchen Option zurückzuführen sind, den Überschuss (falls überhaupt) des bei einem solchen Verkauf oder Austausch erzielten Betrags nicht über die bereinigte Basis dieses Anteils hinaus überschreiten. (3) Bestimmte Übertragungen durch zahlungsunfähige Personen Wenn eine zahlungsunfähige Person einen an der Ausübung einer Anreizaktienoption erworbenen Aktienanteil hält und diese Aktie in einem Verfahren unter Titel 11 auf einen Treuhänder, einen Empfänger oder einen anderen Treuhänder übertragen wird Oder eines anderen ähnlichen Insolvenzverfahrens eine solche Übertragung oder eine sonstige Übertragung dieses Anteils zugunsten seiner Gläubiger in einem solchen Verfahren für die Zwecke des Absatzes (a) nicht gerechtfertigt ist. (4) Zulässige Rückstellungen Eine Option, die die Voraussetzungen des Buchstabens b erfüllt, gilt auch dann als Anreizaktienoption, wenn der Arbeitnehmer die Aktie mit Aktien der Gesellschaft, die die Option gewährt, bezahlen kann, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Eigentum Zum Zeitpunkt der Ausübung der Option, oder die Option einer Bedingung unterliegt, die nicht mit den Bestimmungen von Buchstabe b unvereinbar ist. Buchstabe B gilt für eine Übertragung von Vermögenswerten (außer Bargeld) nur, wenn § 83 auf die übertragene Sache Anwendung findet. (5) 10-prozentige Aktionärsregel Unterabschnitt b) (6) findet keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Gewährung der Option der Optionspreis mindestens 110 Prozent des beizulegenden Zeitwerts des Wertpapiers der Option und dieser Option beträgt Seine Laufzeit ist nach Ablauf von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung dieser Option nicht ausübbar. (6) Sonderregelung bei Invalidität Für die Zwecke des Absatzes (a) (2) gilt im Falle eines behinderten Arbeitnehmers (im Sinne von § 22 e) (3) die 3-Monats - A) (2) beträgt 1 Jahr. (7) Fairer Marktwert Für die Zwecke dieses Abschnitts ist der Marktwert der Aktien ohne Einschränkung zu beurteilen. (D) 100.000 pro Jahr Beschränkung Soweit der aggregierte Marktwert der Aktien, für die Anreizoptionen (die ohne Rücksicht auf diesen Unterabschnitt bestimmt wurden), zum ersten Mal von einem Individuum während eines Kalenderjahres (nach allen Plänen) ausgeübt werden kann Der natür - lichen Arbeitgeber-Körperschaft und ihrer Mutter - und Tochtergesell - schaften) 100.000 übersteigt, werden solche Optionen als Optionen behandelt, die keine Aktienoptionen anregen. (2) Ordnungsregel Absatz (1) ist anzuwenden, indem Optionen in der Reihenfolge berücksichtigt werden, in der sie gewährt wurden. (3) Ermittlung des Marktwertes Für die Zwecke des Absatzes 1 wird der Marktwert einer Aktie zum Zeitpunkt der Gewährung der Option in Bezug auf diese Aktie bestimmt. Subsec. (C) (5) bis (8). Pub. L. 101508. 11801 (c) (9) (C) (ii), redesignated pars. (6) bis (8) als (5) bis (7) beziehungsweise gestrichen. (5) Abstimmung mit den Abschnitten 422 und 424, die wie folgt lauten: Die Abschnitte 422 und 424 gelten nicht für eine Anreizaktienoption. 1988Subsec. (B). Pub. L. 100647. 1003 (d) (1) (A), eingefügt am Ende Diese Klausel enthält keine Option, wenn (ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Option) die Bedingungen dieser Option nicht als Anreiz-Aktienoption. Subsec. (B) (7). Pub. L. 100647. 1003 (d) (2) (B), gestrichen Abs. (7), der wie folgt lautet: nach Maßgabe des Plans der zum Zeitpunkt der Gewährung der Option ermittelte aggregierte Marktwert der Aktie, auf den die Anreizoptionen zum ersten Mal durch diese Personen ausgeübt werden können Jedes Kalenderjahr (nach all diesen Plänen der Arbeitgeber-Körperschaft und ihrer Mutter - und Tochtergesellschaften) darf 100.000 nicht übersteigen. Subsec. (C) (1). Pub. L. 100647. 1003 (d) (2) (C) Unterabsatz (d) für Absatz (7) von Buchstabe b). 1986Subsec. (B) (7). Pub. L. 99514. 321 (a), hinzugefügt. (7) und gestrichenen ehemaligen Par. (7), die wie folgt lauten: Eine solche Option durch ihre Bedingungen ist nicht ausübbar, solange im Umlauf (im Sinne von Absatz (c) (7)) keine Anreizoption besteht, die vor der Gewährung einer solchen Option gewährt wurde Zum Erwerb von Aktien in seinem Arbeitgeberverband oder in einer Kapitalgesellschaft, die (im Zeitpunkt der Gewährung einer solchen Option) eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft der Arbeitgebergesellschaft oder einer Vorgängergesellschaft dieser Gesellschaften ist und. Subsec. (B) (8). Pub. L. 99514. 321 (a), gestrichen Abs. (8), der wie folgt lautet: bei einer nach dem 31. Dezember 1980 gewährten Option nach Maßgabe des Planes der gesamte beizulegende Zeitwert (bestimmt zum Zeitpunkt der Gewährung der Option) der Aktie, für die ein Mitarbeiter gilt Kann in jedem Kalenderjahr (nach all diesen Plänen der Arbeitgeber - gesellschaft und ihrer Mutter - und Tochtergesellschaft) Anreizwäh - rungsoptionen nicht mehr als 100.000 zuzüglich etwaiger nicht genutzter Obergrenzen für das betreffende Jahr gewährt werden. Subsec. (C) (1). Pub. L. 99514. 321 (b) (2), Absatz (7) von Absatz (b) für Absatz (8) des Absatzes (b) und Absatz (4) dieses Absatzes. Subsec. (C) (4). Pub. L. 99514. 321 (b) (1), neu bezeichnet Par. (5) wie (4) und stieß aus dem früheren Par. (4) in Bezug auf die Übertragung der unbenutzten Grenze. Subsec. (C) (5), (6). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), redesignated pars. (6) und (8) als (5) bzw. (6). Ehemalige Par. (5) neu bezeichnet (4). Subsec. (C) (7). Pub. L. 99514. 321 (b) (1), neu bezeichnet Par. (9) wie (7) und stieß aus dem früheren Par. (7), die für Zwecke der Abs. (B) (7) jede Anreizaktienoption als ausstehend behandelt, solange diese Option nicht im vollen oder vollen Umfang ausgeübt wird. Subsec. (C) (8). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), neu bezeichnet Par. (10) wie (8). Ehemalige Par. (8) neu bezeichnet (6). Subsec. (C) (9). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), neu bezeichnet Par. (9) wie (7). Pub. L. 99514. 1847 (b) (5), substituierter Abschnitt 22 (e) (3) für Abschnitt 37 (e) (3). Subsec. (C) (10). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), neu bezeichnet Par. (10) wie (8). 1984Subsec. (C) (9). Pub. L. 98369. 2662 (f) (1), Abschnitt 37 (e) (3) für Abschnitt 105 (d) (4). 1983Subsec. (B) (8). Pub. L. 97448. 102 (j) (1), substituierte gewährte Anreizoptionen für gewährte Optionen. Subsec. (C) (1). Pub. L. 97448. 102 (j) (2), substituiert Good faith Bemühungen um Wertbestände für Ausübung der Option, wenn der Preis niedriger ist als der Wert der Aktie als Par. (1) Überschrift und Satz, sofern in dem Umfang, der in den Verordnungen des Sekretärs vorgesehen ist, eine Regel, die der im Absatz bereits angeführten entspricht, für Par. (8) von s. (B) und Abs. (4) von s. (C). Subsec. (C) (2) (A). Pub. L. 97448. 102 (j) (3), ersetzt durch einen Zeitraum von zwei Jahren. Subsec. (C) (4) (A) (ii). Pub. L. 97448. 102 (j) (4), substituierte gewährte Anreizoptionen für gewährte Optionen. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1988 Änderungsantrag von Pub. L. 100647 wirksam, soweit nichts anderes bestimmt ist, wie in der Bestimmung des Steuerreformgesetzes von 1986, Pub. L. 99514, auf die sich diese Änderung bezieht, siehe Abschnitt 1019 (a) von Pub. L. 100647. als eine Anmerkung unter Abschnitt 1 dieses Titels. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1986 Änderung Die Änderungen dieses Abschnitts zur Änderung dieses Abschnitts gelten für die nach dem 31. Dezember 1986 gewährten Optionen. Änderung durch Section 1847 (b) (5) von Pub. L. 99514 wirksam, sofern nichts anderes bestimmt ist, wie in den Bestimmungen des Steuerreformgesetzes von 1984, Pub. L. 98369, div. A. auf die sich diese Änderung bezieht, siehe Ziffer 1881 von Pub. L. 99514. als eine Anmerkung unter Abschnitt 48 dieses Titels. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1984 Änderung Die Änderung nach Absatz (a) (1) zur Änderung dieses Abschnitts gilt für Optionen, die nach dem 20. März 1984 gewährt werden, mit der Ausnahme, dass dieser Unterabschnitt keine auf eine vor dem 20. September 1984 gewährte Anreizaktienoption betrifft Die bis zum 15. Mai 1984 vom Verwaltungsrat der Gesellschaftergesell - schaft gefasst wurden. Änderung durch Section 2662 von Pub. L. 98369 wirksam, als ob sie in den Erlass der Sozialversicherungsänderungen von 1983, Pub. L. 9821, siehe Abschnitt 2664 (a) von Pub. L. 98369. als eine Anmerkung unter Abschnitt 401 von Titel 42. Die öffentliche Gesundheit und Wohlfahrt. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1983 Änderungsantrag von Pub. L. 97448 wirksam, soweit nichts anderes vorgesehen ist, als ob es in die Bestimmung des Gesetzes über die wirtschaftliche Erholung von 1981, Pub. L. 9734, auf die sich diese Änderung bezieht, vgl. L. 97448. als eine Anmerkung unter Abschnitt 1 dieses Titels. (1) Optionen für diesen Abschnitt. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz (B) gelten die Änderungen dieses Abschnitts, die diesen Abschnitt erlassen und die Abschnitte 421, 425, 424 und 6039 dieses Titels betreffen, für Optionen, die am oder nach dem 1. Januar 1976 gewährt wurden Oder nach dem 1. Januar 1981. oder an diesem Tag ausstehend. (B) Wahl und Benennung von Optionen. Im Falle einer vor dem 1. Januar 1981 gewährten Option gelten die durch diesen Abschnitt vorgenommenen Änderungen nur, wenn die Körperschaft, die diese Option gewährt, (in der vom Schatzmeister oder seinem Delegierten vorgeschriebenen Weise und in der von ihm festgelegten Zeit) Gelten die in diesem Abschnitt vorgenommenen Änderungen für diese Option. Der zum Zeitpunkt der Optionsberechtigung ermittelte Gesamtmarktwert der Aktien, für die ein Mitarbeiter (nach allen Plänen seiner Arbeitgeber - gesellschaft und seiner Mutter - und Tochtergesell - schaften) Optionen gewährt hat, auf die sich die in diesem Abschnitt vorgenommenen Änderungen beziehen Darf der Grund dieses Unterabsatzes 50.000 im Kalenderjahr nicht überschreiten und insgesamt 200.000 nicht übersteigen. (2) Änderungen der Optionen. Im Fall einer am oder nach dem 1. Januar 1976 gewährten und am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes vom 13. August 1981, Abs. 1, Abs. 1 Nr. 1 der Internal Revenue Code von 1986 emittierten Option IRC 1954 findet keine Anwendung auf eine Änderung der Bedingungen dieser Option (oder der Bedingungen, unter denen die Erteilung der Ermächtigung erfolgt, einschließlich der Zustimmung der Aktionäre), die innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens erfolgt, um eine solche Option als Anreizaktienoption zu qualifizieren. Für Bestimmungen, die nichts in der Änderung durch Pub. L. 101508 dahingehend ausgelegt werden, dass sie die Behandlung von bestimmten Geschäften, Vermögensgegenständen oder Einkünften, Verlusten, Abzügen oder Krediten, die vor dem 5. November 1990 berücksichtigt wurden, beeinträchtigen 5, 1990, siehe Abschnitt 11821 (b) von Pub. L. 101508. als eine Anmerkung unter Abschnitt 45K dieses Titels. Behandlung von Optionen als Incentive-Aktienoptionen Im Falle einer nach dem 31. Dezember 1986 und am oder vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vom 10. November 1988 gewährten Option wird diese Option nicht als Anreizaktienoption behandelt, wenn Werden die Bedingungen dieser Option vor dem Tag 90 Tage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens geändert, um zu gewährleisten, dass diese Option nicht als Anreizoption behandelt wird. Für den Fall, dass Änderungen, die durch den Untertitel A oder den Untertitel C des Titels XI 11011147 und 11711177 oder durch den Titel XVIII 18001899A von Pub. L. 99514 eine Änderung eines Plans erforderlich machen, so ist eine solche Änderung nicht vor dem ersten oder nach dem 1. Januar 1989 beginnenden Planjahr vorzunehmen. L. 99514. in der geänderten Fassung, als eine Anmerkung unter Abschnitt 401 dieses Titels. Schriftliche Bestimmungen für diesen Abschnitt Diese Dokumente, die manchmal auch als Private Letter Rulings bezeichnet werden, entstammen der IRS Written Determinations Seite, die IRS veröffentlicht auch eine umfassendere Erklärung dessen, was sie sind und was sie bedeuten. Die Sammlung wird täglich aktualisiert (am Ende). Es scheint, dass die IRS aktualisiert ihre Liste jeden Freitag. Beachten Sie, dass die IRS oft Dokumente in einer sehr plain-Vanille, doppelte Art und Weise. Gehen Sie nicht davon aus, dass identisch betitelte Dokumente die gleichen sind oder dass ein späteres Dokument eine andere mit demselben Titel ersetzt. Das ist wohl nicht der Fall. Freigabedaten erscheinen genau so, wie wir sie von der IRS erhalten. Manche sind eindeutig falsch, aber wir haben keinen Versuch gemacht, sie zu korrigieren, da wir in allen Fällen keine richtige Vermutung haben und die Verwirrung nicht hinzufügen wollen. Wir schneiden Ergebnisse bei 20000 Artikeln. Danach sind Sie auf eigene Faust.26 CFR 1.83-7 - Besteuerung von nicht qualifizierten Aktienoptionen. Beta Der Text auf der Registerkarte eCFR stellt den inoffiziellen eCFR-Text bei ecfr. gov dar. XA7 1.83-7 Besteuerung von nichtqualifizierten Aktienoptionen. A) Im Allgemeinen. Wird einem Arbeitnehmer oder einem unabhängigen Vertragspartner (oder Begünstigten) im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen eine Option eingeräumt, so gilt Abschnitt 83 (a), auf den Abschnitt 421 (im Allgemeinen auf bestimmte qualifizierte und andere Optionen bezogen) keine Anwendung findet Sofern die Option nach Erhalt der Option einen leicht feststellbaren Marktwert (bestimmt gemäß Absatz (b) dieses Abschnitts) aufweist. Die Person, die diese Leistungen erbracht hat, erbringt eine Entschädigung zu dem Zeitpunkt und in dem unter Punkt 83 (a) bestimmten Betrag. Wenn § 83 Buchstabe a nicht auf die Gewährung einer solchen Option anwendbar ist, da die Option zum Zeitpunkt der Gewährung keinen leicht ermittelbaren Marktwert hat, gelten die Abschnitte 83 (a) und 83 (b) Option ausgeübt oder anderweitig beseitigt wird, obwohl der Marktwert dieser Option vor diesem Zeitpunkt leicht ermittelt werden kann. Bei Ausübung der Option gelten die Abschnitte 83 (a) und 83 (b) für die Übertragung von Vermögensgegenständen im Rahmen dieser Ausübung, und der Arbeitnehmer oder selbständige Auftragnehmer erbringt eine Entschädigung zu dem Zeitpunkt und in dem nach § 83 Abs. A) oder 83 (b). Bei der Veräußerung oder anderweitigen Veräußerung der Option in einem Arresttransaktionsgeschäft gelten die Abschnitte 83 (a) und 83 (b) für die Übertragung von Geld oder sonstigen Vermögensgegenständen, die auf die gleiche Weise wie die Abschnitte 83 (a) und 83 (b) Auf die Übertragung von Vermögensgegenständen im Rahmen einer Ausübung der Option angewandt hätten. Der vorstehende Satz gilt nicht für den Verkauf oder die sonstige Veräußerung der Option an eine mit dem Dienstleistungserbringer in Verbindung stehende Person, die am oder nach dem 2. Juli 2003 eintritt. Zu diesem Zweck ist eine Person mit dem Dienstleister verbunden, wenn - Die Person und der Dienstleister tragen eine Beziehung zueinander, die in Abschnitt 267 (b) oder 707 (b) (1) angegeben ist, vorbehaltlich der Änderungen, an denen die Sprache x201C20 percentx201D anstelle von x201C50 percentx201D verwendet wird § 267 b) und 707 b) Absatz 1 und § 267 c) (4) so ​​angewandt, als ob die Familie einer Person den Ehegatten eines Familienangehörigen oder (2) die Person und die Dienstleistung einschließt (Im Sinne von § 52 Buchstaben a) und b) unter einer gemeinsamen Kontrolle stehen, sofern eine Person nicht mit dem Dienstleistungserbringer zusammenhängt, wenn die betreffende Person der Dienstleistungsempfänger hinsichtlich der Option oder der Dienstleistung ist Gewährt. (B) Leicht feststellbar definiert - (1) Aktiv gehandelt auf einem etablierten Markt. Die Optionen haben zum Zeitpunkt der Gewährung einen Wert, der jedoch normalerweise nicht leicht feststellbar ist, es sei denn, die Option wird auf einem etablierten Markt aktiv gehandelt. Wird eine Option auf einem etablierten Markt aktiv gehandelt, ist der Marktwert dieser Option für die Zwecke dieses Abschnitts unter Anwendung der in xA7 20.2031-2 festgelegten Bewertungsregeln leicht ermittelbar. (2) Nicht aktiv an einem etablierten Markt gehandelt. Wenn eine Option nicht aktiv auf einem etablierten Markt gehandelt wird, hat sie keinen leicht feststellbaren Marktwert, es sei denn, ihr Marktwert kann ansonsten mit hinreichender Genauigkeit gemessen werden. Für den Fall, dass eine Option nicht aktiv auf einem etablierten Markt gehandelt wird, verfügt die Option nicht über einen leicht ermittelbaren Marktwert, wenn der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: (i) (Ii) Die Option ist sofort voll ausübbar durch den Optionsnehmer. (Iii) Die Option oder die der Option unterliegende Immobilie unterliegt keiner Einschränkung oder Bedingung (außer Pfandrecht oder sonstiger Bedingung, um die Zahlung zu garantieren Der Kaufpreis), der eine wesentliche Auswirkung auf den Marktwert der Option hat und (iv) Der Marktwert des Optionsrechts ist gemäß Absatz (b) (3) dieses Abschnitts leicht ermittelbar. (3) Optionsrecht. Das Optionsrecht im Falle einer Kaufoption ist die Möglichkeit, während des Optionsausübungszeitraums von einer Erhöhung des Wertes des Vermögens, das der Option während eines solchen Zeitraums unterliegt, ohne Kapitalerhöhung zu profitieren. Ebenso ist das Optionsrecht im Falle einer Verkaufsoption die Möglichkeit, während des Ausübungszeitraums von einer Verminderung des Wertes des der Option unterliegenden Vermögens zu profitieren. Wenn zum Beispiel während des Ausübungszeitraums einer Kaufoption der Marktwert der der Option unterliegenden Option größer ist als der Optionsausübungspreis, kann ein Gewinn durch Ausübung der Option und sofortige Veräußerung der Immobilie realisiert werden So erworben für seine höheren Marktwert. Unabhängig davon, ob ein solcher Gewinn sofort zum Zeitpunkt der Gewährung einer Option realisiert werden kann, beinhaltet der Marktwert einer Kaufoption den Wert des Anspruchs auf eine künftige Erhöhung des Wertes der der Option unterliegenden Immobilie ( Bezogen auf den Optionsausübungspreis), ohne ein Kapital zu riskieren. Daher ist der Marktwert einer Option nicht nur der Unterschied, der zu einem bestimmten Zeitpunkt zwischen dem Optionsausübungspreis und dem Wert der von der Option betroffenen Immobilie bestehen kann, sondern auch den Wert des Optionsrechts für den Rest der Option Der Ausübungszeitraum. Dementsprechend ist für die Zwecke dieses Abschnitts zu prüfen, ob der Marktwert einer Option leicht feststellbar ist, zu prüfen, ob der Wert des gesamten Optionsrechts mit hinreichender Genauigkeit gemessen werden kann. Bei der Bestimmung, ob der Wert der Optionsrechte leicht ermittelt werden kann, und bei der Ermittlung der Höhe eines solchen Wertes, wenn dieser Wert leicht feststellbar ist, ist zu berücksichtigen - (i) Ob der Wert der der Option unterliegenden Eigenschaft ermittelt werden kann (Ii) die Wahrscheinlichkeit, dass ein erkennbarer Wert dieser Immobilie steigt oder sinkt, und (iii) die Dauer des Zeitraums, in dem die Option ausgeübt werden kann. (C) Anforderungen an die Berichterstattung. Reserviert (d) Dieser Abschnitt gilt ab dem 2. Juli 2003. Für Transaktionen vor diesem Datum siehe xA7 1.83-7, veröffentlicht in 26 CFR Teil 1 (revidiert per 1. April 2003). TD 7554, 43 FR 31920. 24. Juli 1978, geändert durch TD 9067, 68 FR 39454. 2. Juli 2003 TD 9148, 69 FR 48392. 10. August 2004 Dies ist eine Liste der US-Code-Abschnitte, Satzung am Große, öffentliche Gesetze und Präsidialdokumente, die Regelbefugnis Autorität für diese CFR-Teil. Es ist nicht garantiert, um genau zu sein oder up-to-date, obwohl wir aktualisieren die Datenbank wöchentlich. Weitere Beschränkungen der Genauigkeit sind auf der GPO-Website beschrieben. United States Code US-Code: Titel 26 - INTERNAL REVENUE CODE Dieses Dokument enthält Korrekturen zu den endgültigen und vorübergehenden Verordnungen (TD 9734), die am 18. September 2015 im Bundesregister veröffentlicht wurden (80 FR 56866). Diese Korrekturen beinhalten eine Änderung des am Tag nach dem 1. Januar 2016 und vor dem 1. Januar 2017 geltenden Geschäftsjahres. Dieses Dokument enthält Anleitungen für ausländische Privatpersonen und ausländische Unternehmen, die bestimmte Finanzprodukte halten, die Zahlungen vorsehen Sind abhängig oder bestimmt durch Bezugnahme auf US-Dividendenzahlungen. 80 FR 75946 - Dividendenäquivalente aus Quellen in den USA KorrekturDieses Dokument enthält Korrekturen zu den endgültigen und vorübergehenden Verordnungen (TD 9734), die am 18. September 2015 im Bundesregister veröffentlicht wurden (80 FR 56866). Diese Korrekturen beinhalten eine Änderung des am Tag nach dem 1. Januar 2016 und vor dem 1. Januar 2017 geltenden Geschäftsjahres. Dieses Dokument enthält Anleitungen für ausländische Privatpersonen und ausländische Unternehmen, die bestimmte Finanzprodukte halten, die Zahlungen vorsehen Sind abhängig oder bestimmt durch Bezugnahme auf US-Dividendenzahlungen. 80 FR 75956 - Dividendenäquivalente aus Quellen innerhalb der Vereinigten Staaten KorrekturEffektdatum: Diese Regelungen treten am 16. November 2015 in Kraft. Gültigkeit: Diese Regelungen gelten grundsätzlich für Planänderungen, die am oder nach dem 18. September 2014 getätigt wurden (oder zu einem früheren Zeitpunkt als gewählt Durch den Steuerpflichtigen). Diese Regelungen gelten nicht mehr für Änderungen, die am oder nach dem ersten Tag des ersten Planjahres, der am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnt (oder für kollektivverhandelte Pläne an oder nach einem in den Verordnungen festgelegten späteren Zeitpunkt), gelten. Dieses Dokument enthält endgültige Regelungen, die Leitlinien für bestimmte Änderungen geltender leistungsorientierter Pläne enthalten. Anzuwendende leistungsorientierte Pensionspläne sind leistungsorientierte Pensionspläne, die eine pauschalierte Leistungsformel verwenden, darunter Cash-Balance-Pläne und Renten-Equity-Pläne sowie andere Pläne, die Formeln mit einer ähnlichen Wirkung wie eine pauschalierte Leistungsformel aufweisen. Diese endgültigen Verordnungen beziehen sich auf zuvor erlassene endgültige Regelungen, die die zulässigen Zinsbindungssätze für die Zwecke festlegen, dass ein anwendbarer leistungsorientierter Plan keine Zinskredite (oder gleichwertige Beträge) zu einem effektiven Zinssatz vorsieht, der höher ist als ein Marktzins. Diese endgültigen Bestimmungen erlauben es einem Plansponsor eines anwendbaren leistungsorientierten Plans, der nicht mit dem Marktzinsfußanforderungsfaktor übereinstimmt, um den Plan zu ändern, um einen Zinsbindungssatz zu ändern, der nach den bisher ausgestellten Hybridplanverordnungen ohne Verletzung zulässig ist Die Anti-Cutback-Regeln von Abschnitt 411 (d) (6). Diese Regelungen betreffen Sponsoren, Verwalter, Teilnehmer und Begünstigte dieser Pläne. 2015-11-06 vol. 80 215 - Freitag, den 6. November 201580 FR 68794 - Verlängerung der Frist für die Einreichung bestimmter Informationen Rückkehr Verlängerung des Kommentierungszeitraums Das Multiemployer Pension Reform Act von 2014 (MPRA) bezieht sich auf Multieplloyer-Pläne, für die voraussichtlich nicht genügend Mittel vorhanden sind Um die vollen Planleistungen zu zahlen, auf die Einzelpersonen Anspruch haben (bezeichnet als Pläne in kritischem und rückläufigem Status). Der Sponsor eines solchen Plans ist berechtigt, die den Planteilnehmern und Begünstigten zu zahlenden Rentenleistungen zu senken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (als Aussetzung von Leistungen). Eine Aussetzung der Leistungen ist vor einer Abstimmung der Teilnehmer des Plans in Bezug auf die Aussetzung nicht zulässig. Dieses Dokument enthält vorübergehende Verordnungen, die Leitlinien für die Verwaltung dieser Abstimmung enthalten. Diese befristeten Regelungen betreffen aktive, pensionierte und aufgeschobene Teilnehmer und Empfänger von Plänen mit mehreren Plänen, die sich in einem kritischen und sinkenden Status befinden, sowie Arbeitgeber, die an diesen Plänen beteiligt sind, sowie Paten und Verwalter dieser Pläne. Der Text dieser vorübergehenden Verordnungen dient auch als Text der vorgeschlagenen Verordnungen, die in der Bekanntmachung der vorgeschlagenen Regulierung (REG-123640-15) zu diesem Thema im Abschnitt "Vorgeschlagene Regeln" dieser Ausgabe des Bundesregisters festgelegt sind. 80 FR 52976 - Vereinigte Staaten Eigentum von kontrollierten ausländischen Gesellschaften in Transaktionen, die Partnerschaften einbeziehen Mieten und Lizenzgebühren, die in dem aktiven Verhalten eines Handels oder BusinessNotice der vorgeschlagenen Regelgestaltung abgeleitet werden, Bekanntmachung der vorgeschlagenen Regelgestaltung durch Querverweis auf temporäre Regelungen und Bekanntmachung der öffentlichen Anhörung. Schriftliche oder elektronische Anmerkungen müssen bis zum 25. November 2015 eingegangen sein. Grundzüge der Themen, die in der öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2015 um 10:00 Uhr besprochen werden sollen, müssen bis zum 25. November 2015 eingegangen sein Die inländische Produktion Aktivitäten Abzug nach § 199 des Internal Revenue Code (Code). Die vorgeschlagenen Verordnungen geben Leitlinien für die Steuerzahler zu den Änderungen an Abschnitt 199 durch die Energy Improvement and Extension Act von 2008 und die Steuererweiterungen und Alternative Minimum Tax Relief Act von 2008, die Öl-bezogenen qualifizierten Produktionstätigkeiten Einkommen und qualifizierte Filme, und die Amerikaner Taxpayer Relief Act von 2012, mit Aktivitäten in Puerto Rico. Die vorgeschlagenen Verordnungen enthalten auch Leitlinien für: Festlegung der inländischen Produktion Bruttoeinnahmen die Begriffe hergestellt, produziert, gewachsen oder extrahiert Auftragsfertigung Hedging-Transaktionen Bauaktivitäten Zuteilung der Kosten der verkauften Waren und der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Genossenschaften. In den Regeln und Vorschriften dieser Ausgabe des Bundesregisters erläutern das Finanzministerium und das IRS auch zeitweilige Regelungen (TD 9731), die klären, wie die Steuerzahler W-2-Lohn für die Zwecke der W-2-Lohnbegrenzung im Fall von a Ein kurzes steuerpflichtiges Jahr oder den Erwerb oder die Veräußerung einer Handlung oder eines Geschäfts (einschließlich des grössten Teils eines Geschäfts oder des Hauptteils einer gesonderten Geschäftseinheit) während des Steuerjahres. Dieses Dokument enthält auch eine Bekanntmachung über eine öffentliche Anhörung zu den vorgeschlagenen Verordnungen. 2015-08-21 vol. 80 162 - Freitag, den 21. August 201580 FR 50814 - Ausnahmen vom passiven Einkommen für bestimmte ausländische Versicherungsunternehmen Hörkorrektur Dieses Dokument enthält endgültige und vorübergehende Regelungen, die die automatische Verlängerung der Zeit auf Dateiinformationen auf Formularen der W-2-Serie ( Außer Formular W-2G). Die temporären Regelungen erlauben nur eine einzige 30-tägige nichtautomatische Verlängerung der Zeit, um diese Informationen zurückzugeben. Diese Änderungen werden implementiert, um die Einreichung von Formularen in der W-2-Serie (außer Form W-2G) zu beschleunigen, so dass sie bereits in der Anmeldesaison zur Verwendung in den Identitätsdiebstahl und den Erstattungsfehlererkennungsprozessen von IRSaposs verfügbar sind. Darüber hinaus aktualisieren die temporären Regelungen die Liste der Informationen zurückgibt vorbehaltlich der Regeln über Erweiterungen der Zeit zu Datei. Die temporären Regelungen beeinflussen Steuerzahler, die erforderlich sind, um die betroffenen Informationen zurückgibt archivieren und benötigen eine Verlängerung der Zeit zu archivieren. Der Inhalt der vorübergehenden Verordnungen ist in den Verordnungsvorschlägen enthalten, die in der Bekanntmachung über die vorgeschlagene Regelung zu diesem Thema im Abschnitt über die vorgeschlagene Regelung in dieser Ausgabe des Bundesregisters festgelegt sind. 80 FR 48472 - Verlängerung der Zeit für die Datei Bestimmte Informationen RetourenDie IRS erlässt im Abschnitt Regeln und Verordnungen dieser Ausgabe des Federal Register temporäre Regelungen, die die automatische Verlängerung der Zeit auf File-Informationen auf Formularen im W-2 entfernen (Außer Formular W-2G). Die vorübergehenden Verordnungen erlauben nur eine einzige 30-tägige nichtautomatische Verlängerung der Zeit, um diese Informationen zurückzugeben. Darüber hinaus werden die temporären Regelungen aktualisieren die Liste der Informationen Rückkehr unterliegt den Regeln für die Verlängerung der Zeit zu archivieren. Diese Verordnungen enthalten die zeitlich befristeten Regelungen hinsichtlich der Verlängerung der Fristen für die Rückgabe von Informationen auf Formularen der W-2-Serie (außer Form W-2G). Darüber hinaus würden diese vorgeschlagenen Regelungen die automatische 30-tägige Verlängerung der Zeit für die Einreichung aller in der vorübergehenden Verordnung aufgeführten Informationen zurücknehmen. 2015-08-12 vol. 80 155 - Mittwoch, 12. August 201580 FR 48249 - Grundlagen der steuerbefreiten Treuhandbestimmungen Dieses Dokument enthält Korrekturen vorläufiger Regelungen (TD 9723), die am 19. Juni 2015 im Bundesregister veröffentlicht wurden (80 FR 35207) . Die befristeten Regelungen betreffen leistungsorientierte Versorgungs - pläne, denen zufolge zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um die vollen Leistungen zu zahlen, denen die Personen nach den Plänen zustehen (sog. Pläne in kritischem und sinkendem Status).

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